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| Satzung
Saxoniae: |
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Artikel I
Saxonia, Verbindung katholischer deutscher Studenten ist eine
Vereinigung deutscher Studenten katholischer Konfession an der
Universität Münster (Westf.). |
Artikel II
Der Wahlspruch der Verbindung lautet "Deo et Patriae". |
Artikel III
Die Farben der Verbindung sind "rot-weiß-grün".
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Artikel IV
Zweck der Verbindung ist:
- die religiöse Überzeugung ihrer Mitglieder zu
wahren und deren sittliches Leben zu fördern.
- die Mitglieder über den Rahmen ihres Fachgebietes hinaus
im Sinn der universitas litterarum durch Vorträge und
Aussprachen über alle Wissensgebiete zu fördern und
weiterzubilden.
- innige Lebensgemeinschaft unter ihnen zu begründen und
studentischen Frohsinn zu pflege
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Artikel V
Die Verbindung will ihre Mitglieder zum positiven Neuaufbau
Deutschlands anregen. Die Verbindung selbst vertritt keine
politische Richtung. |
Artikel VI
Die Ausübung religiöser Pflichten wird von der
Verbindung gefördert, bleibt aber jedem Iselbst überlassen.
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Artikel VII
Die in den Artikeln IV-VI enthaltenen Bestimmungen dürfen
nie geändert werden. Eine Änderung hat die sofortige Auflösung
zur Folge. Ist die Verbindung gem. S. 2 oder sonst wie aufgelöst,
so haben die Bbr, die mit der Auflösung nicht einverstanden
sind, die Verbindung, möglichst unter dem bisherigen Namen,
notfalls unter einem anderen, in jedem Fall aber unter Beibehaltung
der Artikel IV-VI unverzüglich neu zu konstituieren. |