Satzung der Saxonia
Satzung Saxoniae:

Artikel I
Saxonia, Verbindung katholischer deutscher Studenten ist eine Vereinigung deutscher Studenten katholischer Konfession an der Universität Münster (Westf.).


Artikel II
Der Wahlspruch der Verbindung lautet "Deo et Patriae".

Artikel III
Die Farben der Verbindung sind "rot-weiß-grün".


Artikel IV

Zweck der Verbindung ist:

  1. die religiöse Überzeugung ihrer Mitglieder zu wahren und deren sittliches Leben zu fördern.
  2. die Mitglieder über den Rahmen ihres Fachgebietes hinaus im Sinn der universitas litterarum durch Vorträge und Aussprachen über alle Wissensgebiete zu fördern und weiterzubilden.
  3. innige Lebensgemeinschaft unter ihnen zu begründen und studentischen Frohsinn zu pflege

Artikel V
Die Verbindung will ihre Mitglieder zum positiven Neuaufbau Deutschlands anregen. Die Verbindung selbst vertritt keine politische Richtung.

Artikel VI
Die Ausübung religiöser Pflichten wird von der Verbindung gefördert, bleibt aber jedem Iselbst überlassen.

Artikel VII
Die in den Artikeln IV-VI enthaltenen Bestimmungen dürfen nie geändert werden. Eine Änderung hat die sofortige Auflösung zur Folge. Ist die Verbindung gem. S. 2 oder sonst wie aufgelöst, so haben die Bbr, die mit der Auflösung nicht einverstanden sind, die Verbindung, möglichst unter dem bisherigen Namen, notfalls unter einem anderen, in jedem Fall aber unter Beibehaltung der Artikel IV-VI unverzüglich neu zu konstituieren.