Geschichte des Cartellverbands (CV)
Vorgeschichte:
Um 1800 stand es nicht gut um das Ansehen der katholischen Kirche in Deutschland, denn die damals dominierende Philosophie der Aufklärung und des Rationalismus, welche die Herrschaft der Vernunft verkündete, hatte vor allem im damals geistig führenden Frankreich eine eindeutig antikatholische, atheistische oder deistische Stoßrichtung.
Reichsdeputationshauptschluss:
Noch bestand das Heilige Römische Reich Deutscher Nation, in dem die Katholiken politisch ein Übergewicht hatten. Sie stellten mit dem Kaiser in Wien das Reichsoberhaupt. Auch der zweite Mann im Reich, der Erzkanzler und Erzbischof von Mainz, und die Mehrheit der Kurfürsten waren katholisch. Aber die Tage dieses alten Reiches waren gezählt, und 1801 erhielten die Franzosen im Frieden von Luneville endgültig das linksrheinische Gebiet.
Um die weltlichen Fürsten für ihre Verluste westlich des Rheins zu entschädigen, beschloss man 1803 im Reichsdeputationshauptschluss die Säkularisation der ehemals geistlichen Territorien und ihre Übergabe an weltliche Fürsten. Dies führte zu einer entscheidenden Veränderung der Stellung der deutschen Katholiken im Reich. Durch den Reichs-deputationshauptschluss von 1803 wurde Deutschland von einem katholisch zu einem protestantisch geprägten Reichsgebilde; denn nun wurden mit Ausnahme von Bayern und dem Spezialfall Sachsen alle deutschen Katholiken Untertanen von protestantischen Landesherren.
Bildungssituation:
In dieser Zeit wurden 18 katholische Universitäten in Deutschland geschlossen. Einige von ihnen, wie die von Bonn, Breslau, München und Münster, wurden zu paritätischen, aber stark protestantisch bestimmten Hochschulen. Zusammen mit der Säkularisierung der Klöster, die auch zu einem Schließen der ländlichen Klosterschulen führte, hatte dies die Folge, dass die zumeist auf dem Land wohnenden Katholiken ihrer Bildungs-möglichkeiten beraubt wurden und somit gegenüber der protestantisch geprägten Stadtbevölkerung benachteiligt waren.
Dass auch die Studentenschaft selbst sich als protestantisch ansah, zeigt sich daran, dass die Jenaer Studenten die Einladungen zum Wartburgfest nur an die 13 evangelischen Universitäten sandten, nicht an die katholischen (Das Wartburgfest erinnerte nicht nur an die Völkerschlacht bei Leipzig, sondern auch an den 300. Jahrestag der Reformation).
Politische Mitbestimmung:
Da im 19. Jahrhundert in den meisten deutschen Staaten (bis 1848 besonders stark und dann teilweise gemildert) ein Zensuswahlrecht bestand, das nur den Besitzenden und Steuerzahlern ein nach Reichtum gestaffeltes Wahlrecht gewährte, wurde in der Politik neben dem Adel das überwiegend liberale protestantische Besitzbürgertum allmählich dominierend, während die weniger wohlhabende katholische Landbevölkerung und das Kleinbürgertum auch dort, wo sie die Mehrheit der Bevölkerung ausmachten, zumindest bis 1848 von der politischen Mitbestimmung weitgehend ausgeschlossen waren und erst später allmählich politische Rechte erhielten.
Situation der Korporationen:
Das korporative Leben an den deutschen Hochschulen wurde in der ersten Hälfte des 19. Jh. von den waffenstudentischen Verbänden, vor allem von den Corps und Burschenschaften, bestimmt. Es herrschte gegenüber dem Christentum und erst recht gegenüber dem Katholizismus eine äußerst indifferente liberalistische Welt- und Lebensauffassung, in der das Religiöse und Weltanschauliche kaum Pflege fand. Religiosität wurde im Zuge des Liberalismus mehr und mehr gleichgesetzt mit Unaufgeklärtheit und Hinterweltlertum. Das allgemein praktizierte Austragen von Mensur und Duell stand zudem im Widerspruch zu den Gesetzen der katholischen Kirche.
Schmähungen der Katholiken:
Die wiederholten Übergriffe des neuen preußischen Staatskirchentums gegen Mitglieder und Einrichtungen der katholischen Kirche, wie die Gefangennahme des Kölner Erzbischofs im Jahre 1837 infolge der Auseinandersetzungen in der Frage des Eheparagraphen, der die preußisch-evangelische Staatsreligion begünstigte, und die öffentlichen Schmähungen und Verhöhnungen der Katholiken anlässlich der Ausstellung des Hl. Rockes in Trier 1844 förderten deren Abwehrgeist und ließen eine allgemeine Katholische Volksbewegung entstehen, die auch auf die studentischen Kreise übergriff. Die katholischen Studentenzusammenschlüsse lehnten sich in ihren äußeren Formen stark an die bestehenden Korporationen an, waren aber im Gegensatz zu diesen bestrebt, dem studentischen Gemeinschaftsleben neuen Inhalt zu geben, aufbauend auf den von Anfang an bis heute gleich gebliebenen Prinzipien: RELIGIO, SCIENTIA, AMICITIA, (PATRIA)
Entstehen der katholischen Korporationen
1844: sieben Studierende gründen in Bonn Bavaria, die erste katholische deutsche Studentenverbindung, um "durch Belebung der katholischen Interessen dem fortschreitenden Indifferentismus Einhalt zu gebieten". Auf Anregung der Bavaria entstehen fünf weitere katholische Vereinigungen in Bonn; sie legen Farben an, um in aller Öffentlichkeit ihre Grundsätze zu bekennen.
1854: Aus dem von Franz Lorenz Gerbl in München gegründeten "Katholischen Leseverein für Studierende" entsteht die Verbindung Aenania. Duellverbot, Katholizitätsprinzip und das Tragen von Farben werden nacheinander in die Statuten aufgenommen.
1856: In Breslau entsteht durch Bemühungen eines Aenanenphilisters aus einem 1856 gegründeten Leseverein die katholische Studentenverbindung Winfridia. Winfridia regt im gleichen Jahr an, dass die Aenania mit ihr freundschaftliche Beziehungen aufnehme. Aenania akzeptiert das Angebot am 6.12.1856. Von daher gilt dieses Datum als der Geburtstag des Cartellverbandes der katholischen deutschen Studentenverbindungen (CV).
1863: erste Cartellversammlung in Frankfurt
1863: Abspaltung der nichtfarbentragenden Vereine (ab 1865 KV)
1888: Die "Academia" (Verbandszeitschrift) wird von Bbr. AH Wurm ins Leben gerufen.
1891: Beschluss des CV, an jedem Hochschulort nur eine Verbindung bestehen zu lassen (Singularitätsprinzip)
Sauerlandia Münster und Novesia Bonn schließen sich zu einer Cartellvereinigung zusammen, dem späteren "katholischen deutschen Verband farbentragender Studentenkorporationen" (KDV), auch „kleiner CV“ genannt. Weitere Korporationen treten diesem bei.
1899: Das Singularitätsprinzip wird abgeschafft.
1904: Aufnahme von Verbindungen an Technischen Hochschulen in den CV, nachdem diese das Maturitätsprinzip eingeführt haben (Abitur als Aufnahmekriterium)
1904: Beginn des so genannten "akademischen Kulturkampfes" um die Existenzberechtigung der katholischen Korporationen in Deutschland und Österreich. Die katholischen Studenten-vereinigungen haben sich auf Grund ihrer Ablehnung des Duells und der Mensur und der wachsenden Mitgliederzahlen den Hass und die Eifersucht der schlagenden Verbände zugezogen.
Im Namen der „akademischen Freiheit“, die man durch die konfessionelle Bindung in Gefahr sieht, wird ihnen daher der Kampf angesagt. Das Ziel ist die Auflösung oder Unterdrückung der „konfessionellen“ (gemeint: katholischen) Korporationen, womit nicht zuletzt als Fortsetzung des Kulturkampfes die katholische Kirche bekämpft werden soll. Der CV ist als farbentragender Verband das beliebteste Ziel der Angriffe und vielerorts Missachtungen, Unduldsamkeiten und Gehässigkeiten ausgesetzt.
1905: Der Verband deutscher Hochschulen wird als Koordinations-gremium im Kampf gegen konfessionelle Korporationen gegründet.
1907: Aufnahme von Verbindungen von Tierärztlichen Hochschulen nach Einführung des Maturitätsprinzips
1907: Einführung des patria Prinzips
1908: Mit der Selbstauflösung des Verbandes deutscher Hochschulen findet der akademische Kulturkampf ein Ende, das nicht zuletzt auf das Ansteigen der Anzahl, der Mitgliederzahl und der inneren Festigkeit der bekämpften Korporationen zurückzuführen ist.
1908: Etablierung des "weißen Rings" aus Protest gegen den Verfall von Comment und Sitte
1911: Aufgehen der acht KDV-Verbindungen in den CV
1912: Einführung des verpflichtenden „Duz“-Comments. Die Verbindungen des weißen Rings siezen sich gegenseitig weiter.
1920: Aufnahme von Verbindungen von Landwirtschaftlichen Hochschulen
1921: In dem Erlanger Verbändeabkommen wird die Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit der schlagenden und nichtschlagenden Korporierten anerkannt und gegenseitiger Respekt vereinbart.
1923: Verbot des gegenseitigen Siezens an den Weißen Ring
1932: Der CV bezieht auf seiner 61. Cartellversammlung in München eindeutig gegen den Nationalsozialismus Stellung und bezeichnet die Zugehörigkeit zur NSDAP mit der Zugehörigkeit zum CV als unvereinbar, solange die Bischöfe den Nationalsozialismus verurteilen (dies taten sie aber nur noch bis zum Reichskonkordat 1933)
1933: Der CV wird nach dem Führerprinzip umstrukturiert.
1933: Abspaltung des ÖCV
1934: Umbildung der Verbindungshäuser in Kameradschaftshäuser, Abschaffung des Katholizitätsprinzips
1935: Selbstauflösung des aktiven CV auf der 63. C.V. in Würzburg, um die Gegnerschaft zum NS-Studentenbund, dem neuen alleinigen Träger der studentischen Erziehung, zu vermeiden, und um die studierenden Mitglieder nicht in die Zwangslage zu bringen, ihr Studium nicht fortführen zu können.
Der Altherrenbund bleibt bestehen.
Anordnung des Reichsstudentenbundsführers, wonach gleichzeitige Mitgliedschaft in einer studentischen Korporation für Mitglieder bzw. Anwärter des NSDStB untersagt ist.
1936: "Heß-Erlaß", wonach allen studierenden Mitgliedern der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen die Mitgliedschaft in einer studentischen Korporation verboten wird.
1938: Alle katholischen Studenten- und Altakademikerverbände werden "zum Schutz von Volk und Staat" als staatsfeindlich aufgelöst. Damit ist u.a. der CV-Altherrenbund zerschlagen.
1945: Beginn des Wiederaufbaus des CV in Zonenverbänden, Neubegründung der aus den Ostgebieten vertriebenen Verbindungen in westdeutschen Hochschulstädten.
1950: Endgültige Wiederbegründung des CV durch den Zusammenschluss der Zonenverbände zu einem Verband auf der 64. C.V. in Mainz
1968: Die Studentenbewegung der sechziger Jahre erreicht den CV. Vor dem Hintergrund der Studentenunruhen und des allgemeinen Reformeifers wird im CV die Aufnahme nichtkatholischer Christen diskutiert, ebenso wie die Aufgabe von Formalien und Organisationsstrukturen (Aufnahme von Frauen, Abschaffung des Fuxenstatus, der Couleur, der Kneipen usw.).
1969: Auf der Cartellversammlung in Kiel werden diese Forderungen endgültig zurückgewiesen, jedoch eine Amnestie für bereits geschehene Verstöße beschlossen („Kieler Amnestie“).
1972: Neuformulierung der Prinzipien bei Beibehaltung des Wesenskerns
1974: Erweiterung der "Verfassung des CV" um die Verbändeabkommen mit dem ÖCV (1957), SchStV (1963), TCV (1974) und der Edo-Rhenania/Tokio
1975: Beitritt des CV zu dem im gleichen Jahr gegründeten "Europäischen Kartell-Verband christlicher Studentenverbände" (EKV)
1977: Verbändeabkommen mit Katholiek Vlaams Hoogstudenten Verbond (KVHV).
1981: Verbändeabkommen mit dem Kartellverband katholischer deutscher Studentenvereine (KV) und dem Verband der Wissenschaftlichen Katholischen Studentenvereine Unitas (UV).
2007: Der CV lässt seine Mitgliedschaft im EKV bis 2009 ruhen
Entstehungsgeschichte studentischer Verbindungen - Geschichte Saxoniae
